Missio Canonica Kommission
Kooperation. Beratung. Synergie.

Die Missio Canonica Kommission wurde von den (Erz-)Bistümern Hamburg, Berlin, Dresden-Meißen, Erfurt, Görlitz und Magdeburg gegründet, um die Verfahren zur Erteilung der kirchlichen Unterrichtserlaubnis zu vereinheitlichen und zu vereinfachen. Sie steht für Zusammenarbeit, Transparenz und gemeinsame Verantwortung von Kirche und Staat im katholischen Religionsunterricht. Mit ihrer Arbeit unterstützt die Kommission die Bischöfe und Lehrkräfte darin, den Religionsunterricht als lebendigen Ort des Glaubens und des Dialogs zu gestalten.

Aufgaben und Ziele

der Missio Canonica Kommission

Die Missio canonica (kirchliche Bevollmächtigung) und die vorläufige kirchliche Bevollmächtigung für die Zeit des Vorbereitungsdienstes sind kirchliche Sendung, Auftrag und Rückhalt für die Religionslehrkräfte zur Erteilung des katholischen Religionsunterrichts im Rahmen des schulischen Erziehungs- und Bildungsauftrags an allen staatlichen und Ersatzschulen. In dieser Sendung der Religionslehrkräfte wird die grundgesetzliche Konstruktion gemäß Artikel 7 Absatz 3 GG des katholischen Religionsunterrichts als sogenannte „res mixta“ (= „gemischte Sache, Angelegenheit“) konkret und sie ist Teil der gemeinsam wahrgenommenen Verantwortung von Staat und katholischer Kirche für das Fach Religion. Im Rahmen dieser gemeinsamen Verantwortung setzen die Bundesländer nur solche Lehrkräfte im katholischen Religionsunterricht ein, die – wie die Lehrkräfte aller Fächer – für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten und vom jeweiligen Bischof zur Erteilung des Religionsunterrichts im Namen der Kirche bevollmächtigt werden. Die Bevollmächtigung ist auch kirchenrechtlich geregelt, unter anderem in den sogenannten Missio-Canonica-Ordnungen.

Vereinfachen. Und Hürden abbauen.

Im Jahr 2023 haben die Erzbistümer Hamburg und Berlin und die Bistümer Dresden-Meißen, Erfurt, Görlitz und Magdeburg in einem deutschlandweit einmaligen Vorgang entschieden, die Ordnungen für die Erteilungen der Missio Canonica und der Kirchlichen Bevollmächtigung an Lehrkräfte für den katholischen Religionsunterricht praktisch wortgleich in Kraft zu setzen. Sie orientieren sich an der Rahmenordnung der Deutschen Bischofskonferenz. Die Verfahren zur Erteilung der Missio Canonica wurden damit vereinheitlicht und vereinfacht. Wechsel der Religionslehrkräfte von Bundesland zu Bundesland bzw. von Bistum zu Bistum sollen so z.B. erleichtert werden. Hürden sollen abgebaut werden.

Verstärkte Kooperation.

Mit der Inkraftsetzung der Missio-Canonica-Ordnung haben die Erzbistümer Hamburg und Berlin und die Bistümer Dresden-Meißen, Erfurt, Görlitz und Magdeburg außerdem entschieden, eine gemeinsame sogenannte Interdiözesane Missio-Canonica-Kommission ins Leben zu rufen. Die Bistümer setzen also auf verstärkte Kooperation. Sie setzen damit konsequent fort, was an Zusammenarbeit auf Ebene der Schulabteilungen in den letzten Jahren bereits erfolgreich in den Bereichen des katholischen Schulwesens und des Religionsunterrichts vorangebracht worden ist. In Zeiten immer begrenzterer Mittel heben Sie Synergien, indem künftig nicht mehr jede einzelne Diözese ein eigenes Gremium dieser Art vorhalten muss.

Prüfen. Beraten. Empfehlen.

Die Missio-Canonica-Kommission berät die Bischöfe bei Fragen der Aberkennung oder des Entzuges der Kirchlichen Unterrichtserlaubnis oder Missio Canonica. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn sich die Voraussetzungen bei Lehrkräften, die für die Berechtigung zur Erteilung von katholischem Religionsunterricht zu beachten sind, geändert haben. Die Kommission prüft die Sachverhalte und spricht Empfehlungen gegenüber den Ortsbischöfen aus. Sie stellt sicher, dass ein geordnetes und transparentes Verfahren durchgeführt wird und dass betroffene Lehrkräfte in einem solchen Verfahren gehört werden. Der Kommission gehören zehn Mitglieder an, darunter Vertreter der Schulabteilungen, drei Lehrkräfte der unterschiedlichen Schulstufen (Primarstufe, Sekundarstufe I und II), eine Vertreterin der wissenschaftlichen Religionspädagogik sowie ein Jurist mit Befähigung zum Richteramt.

DIE KOOPERATIONSPARTNER

Hand in Hand für den Religionsunterricht.

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